faires Wahlrecht  |  Merkmale  |  Mandatsverteilung  | häufige Fragen  | Medienberichte  | Impressum



Merkmale für ein faires Wahlrecht in Österreich:


Warum ist ein faires Wahlrecht notwendig und sinnvoll?
Je fairer das Wahlrecht ist, desto besser ist die Repräsentation des Volkswillen im Parlament gegeben.
Je besser der Volkswille im Parlament gegeben ist, desto besser und bürgernäher werden die Gesetze sein.
Mit einem fairen Wahlrecht kann das Volk bei Fehlentwicklungen bei den nächsten Wahlen bestehende Parteien abwählen und neue Parteien stärken.
 

1. Kandidatur vereinfachen / einheitliche Standards bei allen Wahlen

1.1. Der Modus und die Anzahl der erforderlichen Unterstützungserklärungen für Nationalratswahlen haben künftig auch bei Landtagswahlen bundesweit einheitlich angewendet zu werden.
Konkret bedeutet das, dass jedes Bundesland auch bei Landtagswahlen als 1 Wahlkreis zählt und entsprechend den Bestimmungen der Nationalratswahlordnung die selbe Anzahl von Unterstützungserklärungen zu erbringen ist (zwischen 100 in Vorarlberg und dem Burgenland und 500 in Wien und Niederösterreich).

1.2. Unterstützungserklärungen haben auf allen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden bzw. in Wien Bezirke) und von allen Parteien für eine Kandidatur erbracht zu werden, d.h. die Unterschrift von Abgeordneten sollen gleichwertig wie die der übrigen Wahlberechtigten sein. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen soll jederzeit möglich sein und die Unterstützungserklärungen sollen jeweils bis zur nächsten Wahl gelten. Es ist damit nicht mehr möglich, dass der Wahlantritt einer Partei, z.B. bei einer Nationalratswahl, durch die Unterschriften von lediglich drei Abgeordneten ermöglicht wird.

1.3. Die Unterstützungserklärungen müssen nicht vor einem Notar oder vor der Behörde beglaubigt werden; es soll die bloße Nachkontrolle durch die Wahlbehörde, ob der Unterzeichner wahlberechtigt ist, ausreichen.

1.4. Es sollen keinerlei Gebühren für die Kandidatur bei einer Wahl anfallen.

1.5. Es sollen keine Mindesthürden für den Einzug in die Vertretungskörper auf allen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden bzw. Bezirke in Wien) geben.
 

2. Faire Berichterstattung & Werbung

2.1. Gewährleistung einer fairen Berichterstattung durch gleiche Werbeflächen (Plakatflächen) und Werbezeiten für alle kandidierenden Gruppen und verpflichtende Berichterstattung im ORF und den bundesweit sendenden, privaten Radio- und TV-Stationen Österreichs sowie in allen Medien, die eine Presseförderung erhalten.

2.2. Vorab-Registrierung aller Parteien und Listen, welche die Kandidatur bei einer Wahl anstreben, bei der jeweiligen Wahlbehörde und schriftliche Information der Wahlbehörde an die Wahlberechtigten über das Aufliegen des Verzeichnisses und die Möglichkeit, Unterstützungserklärungen abzugeben.
 

3. Stimmabgabe ohne Manipulationsmöglichkeit und mit gleicher Gewichtung

3.1. Wir von der IG sind der Meinung, dass eine Stimmabgabe nur dann fair ist, wenn eine Manipulation ausgeschlossen ist. Die Stimmabgabe sollte daher in einer geheimen und persönlichen Weise in einer Wahlzelle erfolgen. Die Wahlbehörden sollen garantieren, dass die Stimmabgabe wirklich persönlich und geheim abgegeben wird. Das schließt eine Briefwahl und eine Stimmabgabe über das Internet (e-Voting) aus, da mit Briefwahl und evoting die Wahlbehörden umgangen werden.  Wahlkarten mit Stimmabgabe in einer Wahlzelle bei einer Wahlkommission sollen aber weiterhin zulässig sein, wenn sich jemand am Wahltag nicht an seinem Wohnsitz aufhält oder behindert ist.

3.2. Wann ist die Gewichtung der Stimmen fair?
* Wenn jede Stimme gleich viel Wert ist = Verhältniswahlrecht ohne Mindesthürden.
* Die Mandate pro Partei sollen dem Verhältnis der erhaltenen gültigen Stimmen pro Partei entsprechen.
* Die derzeitigen Mindesthürden ist ein Mandatsraub an kleinen Parteien, die dann an die großen Parteien aufgeteilt werden und das ist unfair
* Mandatsraub bei der Nationalratswahl 2008:
   Welcher Partei wieviele Mandate in der Legislaturperiode 2008 - 20013 geraubt wurden:
 
 Jenen Parteien wurden 2008-2013 Mandate geraubt:   Die Nutznießer
 LIF 2,10%: -4 Mandate,  SPÖ +3 Mandate 
 FRITZ 1,80%: -3 Mandate,  ÖVP +3 Mandate
 KPÖ 0,80%: -1 Mandat,  FPÖ +2 Mandate
 Rettet Österreich 0,70%: -1 Mandat,  BZÖ +1 Mandat
 Die Christen 0,60%: -1 Mandat,  Grüne +1 Mandat
 In Summe 6,00% bzw 10 geraubte Mandate  

=> Tabelle Ergebnis Nationalratswahl 2013         => Mandatsverteilung
 

4. Maßnahmen gegen Wahlbetrug

4.1. Zusätzlich zur jetzigen Regelung sollen künftig Personen, die Delikte im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit begangen oder an solchen mitgewirkt haben, das passive Wahlrecht verlieren.

4.2. Amtlicher Stimmzettel bei allen Wahlen.
(Bei der Niederösterreichischen Gemeinderatswahl gibt es beispielsweise keinen amtlichen Stimmzettel.)

4.3. einheitlcher Wahlschluß: Derzeit schließen manche Wahllokale bereits um 9:30 Uhr. D.h. erste Ergebnisse sind bereits um 10 Uhr bekannt. Diese werden erfahrungsgemäß an die Parteizentralen - insb SPÖ und ÖVP - weitergegeben. Diese haben dann noch bis zum Wahlschluß um 17 Uhr Zeit, die Wahl mittels Wahlkarten zu beeinflussen. z.B. wenn ein möglicher Koalitionspartner knapp die 4%-Hürde verpassen würde, könnten Großparteien oder mittelgroße Parteien denen einige Stimmen geben und so eine Koalition herbeiführen.
(aktuelles Beispiel aus Deutschland: Die CDU-CSU fuhr einen fulminanten Wahlsieg ein. Der Koalitionspartner FDP verfehlte den Parlamentseinzug um 0,2%. Hätte die CDU 0,2% der Stimmen an die FDP abgegeben, dann hätte die CDU vielleicht 1 oder 2 Mandate verloren, aber gemeinsam mit der FDP eine sichere absolute Mehrheit bekommen. In Deutschland gibt es übrigens einen einheitlichen Wahlschluß um 18 Uhr und dort ist damit diese Art von Manipulation des Wahlergebnisses nicht möglich !!!)

4.4. Briefwahl verbieten, da dies eine Stimmenweitergabe und Stimmenkauf ermöglicht. Wählen mit Wahlkarten außerhalb der Hauptwohnsitzgemeinde sind ok, wenn die Stimme in einem Wahllokal in geheimer und persönlicher Wahl abgegeben wird.

Vergleich Niederlande zu Österreich:
In den Niederlande dürfen bei der Parlamentswahl 2021 aufgrund der COVID-Krise ausnahmsweise die über 70-jährigen mit Briefwahl wählen. => https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Niederlande-Wahl-2021-Umfrage-Ergebnisse-und-Termin-zur-Parlamentswahl-id59265251.html

In Österreich dürfen aber alle Wahlberechtigten Wählen, somit bereits die über 16-jährigen.
Das Verfassungsgericht (VfGH) hat sich für die Briefwahl ausgesprochen, obwohl die krass gegen die Bundesverfassung und das persönliche & geheime Wahlrecht verstößt. Das hat wohl mit der Auswahl der VfGH-Richtern zu tun. Z.B. ist der Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) danach in den Verfassungsgerichtshof gewechselt. Es wurde keine Abkühlphase - z.B. von 10 Jahren - eingehalten. Seine Befangenheit ist offenkundig.

________________________

24.9.2013: Informations- und Protestveranstaltung der CPÖ
Vortragende: Dr. Rudolf Gehring (CPÖ) & Mag. Robert Marschall (EU-AUS)
Zweck: Informations- und Protestveranstaltung in St. Pölten um den Protest gegen die Aberkennung von 720 Unterstützungsunterschriften für die CPÖ durch die Landeswahlbehörden in NÖ und Salzburg bei der Nationalratswahl 2013 ausdrücken.
Die Sendung  gibt es online beim Internetradio "okitalk" zum Nachhören
=> http://www.okitalk.com/archiv.php?castid=0913-17059
(Leider gibt es Pfeiftöne als Nebengeräusche)
 

12.9.2012: Video von der Antritts-Pressekonferenz
Mittwoch 12. Sept. 2012 um 10 Uhr
Ort  Presseclub Concordia, 1010 Wien, Bankgasse 8
Thema: Forderungen der "Interessensgemeinschaft für ein faires Wahlrecht in Österreich"

Video: Pressekonferenz Faires Wahlrecht am 12. Sept.2012
Videogröße 135 MB; Dauer: 37 min

Vortragende:
   CPÖ: Dr. Rudolf Gehring, Bundesobmann der Christlichen Partei Österreichs
   EU-aus: Mag. Robert Marschall, Parteiobmann der EU-Austrittspartei (Österreich)
   KPÖ: Wolf Jurjans, KPÖ-Bezirksrat in Wien Margareten und Mitglied des Bundesvorstands der KPÖ
   Männerpartei: Oliver Peter Hoffmann, Bundesvorsitzender der Männerpartei
   NFÖ: Gerald Grüner, Bundesvorstandsmitglied des Bündnisses Neutrales Freies Österreich
   Öneu: Ulrich Lintl, Bundesvorstandmitglied Partei Österreich NEU


Umfrage bei den Parlamentsparteien zum Thema "faires Wahlrecht":
 

8.11.2014 Maria Vassilakou, Grüne Vizebürgermeisterin von:
"Wir brauchen in Wien ein Wahlrecht das fairer (!) ist und demokratischer ist ein Stück weit."
=> http://oe1.orf.at/artikel/391426

Anm. Red.: Worin besteht nun das "fairere" Wahlrecht nach Ansicht der Grünen genau?
Warum beschließen die Grünen mit FPÖ und ÖVP das "fairere" Wahlrecht für Wien nicht so, wie sie daß vor 5 Jahren mittels Notariatsakt versprochen haben und wie das aufgrund ihrer gemeinsamen Mehrheit auch möglich wäre?
Die FPÖ warf den Grünen schon im Jahr 2012 "Verrat" vor. => Der Standard 10. August 2012
________________________

Fragen:

1. Sind Sie für ein faires Wahlrecht?

2. Sind Sie für die Abschaffung der 4%-Hürde (§100 Abs. 1 NRWO) für den Einzug einer Partei ins österr. Parlament?
 

21.10.2014: Die NEOS zum Thema "Faires Wahlrecht in Wien"

Das Wahlrecht zum Wiener Gemeinderat verzerrt den Wähler_innenwillen. Es bevorzugt größere Parteien und benachteiligt kleinere. Was die SPÖ als "Ermöglichung stabiler Verhältnisse" bezeichnet, ist nichts anderes als ein äußerst zweifelhaftes Verständnis von Demokratie. Die Grünen haben sich 2010 zusammen mit den anderen Oppositionsparteien in einem Notariatsakt dazu bekannt, ein echtes Verhältniswahlrecht zu beschließen. Zudem ist die Einführung eines "modernen Verhältniswahlrechts" Teil des rot-grünen Regierungsübereinkommens. "Bisher ist dazu nichts passiert und in der Vorwahlkampfzeit sind die Fronten verhärtet. Bestenfalls kommt dabei ein schwacher Kompromiss heraus. Wir begrüßen es sehr, dass sich engagierte Bürger_innen nun in Form einer Petition für eine Wahlrechtsreform und mehr Partizipation stark machen. Ich hoffe, dass sich so auch der Druck auf die Grünen erhöht, zu ihrem Wort zu stehen und eine Reform notfalls auch mit den Stimmen der Oppositionsparteien durchzusetzen.", kritisiert Meinl-Reisinger, die ein echtes Verhältniswahlrecht ohne faule Kompromisse fordert, das Parteien gemäß ihres Stimmenanteils proportional im Gemeinderat abbildet. ...
   Rückfragehinweis: Henrike Brandstötter, Medienarbeit & Kampagnen  0664 887 824 27

(Anm. Red.: Seit der NEOS-Bundesversammlung vom 25.10.2014 sind die NEOS weiterhin für ein unfaires Wahlrecht mit 3%-Hürde.statt bisher 4%-Hürde. Qu. Seite 10 => NEOS-Pläne )
________________________

24.9.2014: Das Team Stronach zum Thema "Faires Wahlrecht"

1.   Ein faires Wahlrecht impliziert vor allem ein gerechtes demokratisches System. Doch in Österreich bestimmen Großbanken, Bünde, Kammern und Gewerkschaften die Kandidaten, die an wählbarer Stelle auf die Wahlliste kommen. Das sind nicht die Menschen die sich am besten für unser Land einsetzen, sondern es sind die Menschen, die ihren Großbanken, Bünden, Kammern und Gewerkschaften am besten dienen. Wir wollen daher keine Berufspolitiker mehr, die kein Verständnis für die tatsächliche Real-Wirtschaft haben. Zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden in der Regierung, im Parlament und im Landtag sind genug. Länger soll sich kein Politiker mehr dem tatsächlichen Arbeitsleben entziehen können. Wir schlagen vor, die Anzahl der Mandatare aus politischen Parteien auf allen Ebenen zu reduzieren. Für den Nationalrat bedeutet das, dass maximal 100 Mandatare aus der Politik bestellt werden können. 50 weitere Mandatare sind unabhängige Bürgervertreter, die von dem Menschen für maximal eine Amtsperiode direkt gewählt werden. Diese Bürgervertreter sind für uns jedenfalls ein Garant dafür, dass im Parlament wieder mit Verstand und mit dem Herzen abgestimmt wird, da sie sich fragen würden, welche Lösung gut für sie, ihre Familien und ihre Kinder tatsächlich die Beste wäre.
   2.      Die Abschaffung der 4-Prozent Hürde brächte eine Unzahl von Kleinparteien ins Parlament. Zudem zieht sie eine Änderung der Geschäftsordnung nach sich und ist mit dem Verhältniswahlrecht eigentlich nicht vereinbar. Regierungsbildungen würden an der „italienischen Krankheit“ leiden: Kleinstparteien sind leicht erpressbar und leicht zu ködern, weil sowieso nur alle an den Futtertrog drängen. Sinnvoller wäre eine Aussetzung des Kammerstaates, d.h. Abschaffung der Kammern, Gewerkschaftsvertreter raus aus dem Parlament und ein Ende der neofeudalen Sozialpartnerschaft, die nur dem Machterhalt der bevorzugten Seilschaften dient.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Denise Aichelburg, Pressereferentin
 ________________________

22.9.2014: Die ÖVP zum Thema "Faires Wahlrecht"

Vielen Dank für Ihr Mail, dass Sie Klubobmann Dr. Reinhold Lopatka gesandt haben und auf das ich gerne antworte. Ein faires Wahlrecht ist für uns ein freies, gleiches, allgemeines und geheimes Wahlrecht. Dafür setzt sich auch Klubobmann Lopatka überall ein, wo es ihm möglich ist. Auch etwa im Ausland als Wahlbeobachter für die OSZE, wo er einen Beitrag zu fairen Wahlen leistet.
     Prozent-Hürden für den Einzug ins Parlament wie etwa unsere Vier-Prozent-Hürde bei Nationalratswahlen sind aus der Entwicklung des Parlamentarismus verständlich. Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat sich in den Ländern, die (wie im Grundsatz auch Österreich) ein Listenwahlrecht haben, gezeigt, dass ohne jede zahlenmäßige Hürde für den Einzug ins Parlament die Bildung einer parlamentarischen Mehrheit und damit in Ländern mit parlamentarischem Regierungssystem auch die Bildung einer Regierung manchmal erheblich erschwert werden kann. Daher haben die meisten Länder solche Hürden eingeführt.
     Dabei ist  wichtig, dass die Hürden auch übersprungen werden können, daher dürfen sie nicht zu hoch sein. In den letzten Jahrzehnten haben immer wieder neue Parteien auch mit einer Vier-Prozent-Hürde den Einzug ins Parlament geschafft, bei der letzten Nationalratswahl sogar gleich zwei Parteien beim ersten Antreten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass sich unsere Regelung bewährt hat.
     Eine Reform des Wahlrechts muss eher in Richtung Personalisierung gehen, dabei kann der Wählerwille viel genauer abgebildet werden als bei einem reinen Listenwahlrecht. Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit auch auf unsere parlamentarische Enquete zur Demokratiereform hinweisen, die wir diese Woche einsetzen. Alles, was unsere Demokratie stärkt, werden wir dabei diskutieren.
     Mag. Florian Leitinger, Pressesprecher Klubobmann Dr. Reinhold Lopatka
Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei         22. Sept. 2014

(Anm. Red.: D.h. die ÖVP versucht die Fairness bei der Mandatsvergabe  teilweise mit der geschichtlichen Entwicklung zu argmuentieren und andererseits damit, daß sonst die Regierungsbildung erschwert würde. Das macht eine unfaire Regel dadurch aber nicht "fairer". Mandate, die den kleinen Parteien weggenommen werden teilen sich die Parlamentsparteien unter sich auf. Wie kann ein Mandatsraub jemals fair sein? Immerhin wird bei der ÖVP in Kürze über eine Demokratiereform diskutiert. Übrigens ist das Wahlrecht nicht "gleich", wenn nicht jede Stimme gleich viel Wert ist in Bezug auf eine Mandatszuteilung.
 ________________________

19.9.2014: Die FPÖ zum Thema "Faires Wahlrecht"

Zu Frage 1, ist zu sagen, dass „fair“ ist, wenn jede abgegebene Wählerstimme dasselbe Gewicht hat. – Was nicht gegeben ist, wenn weniger als 50% eine absolute Mehrheit bedeuten.
Zu Frage 2: die FPÖ ist für die Beibehaltung der Prozent-Hürde. Aus dem einfachen Grund, weil die andernfalls drohende Aufsplitterung der Parteienlandschaft nicht nur zu Unübersichtlichkeit für den Wähler, sondern noch mehr zur faktischen Unregierbarkeit führen würde. Die nachfolgenden vielzitierten „italienischen Zustände“ nun würden nicht dazu beitragen Politikverdrossenheit und – damit meist verbunden – Demokratiemüdigkeit abzubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Howanietz
Büro HC Strache, Freiheitlicher Parlamentsklub        19. Sept 2014

(Anm. Red.: Antwort 1 und 2 widersprechen sich.)
 ________________________

18.9.2014: Die NEOS zum Thema "Faires Wahlrecht"

Ich darf Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1) Ja. Wir verstehen darunter ein personalisiertes Verhältniswahlrecht.
2) Wir können uns eine Absenkung der Sperrklausel auf 3%bzw. 5 Mandate (Klubstärke) vorstellen. Ein diesbezüglicher Antrag wird für die nächste Mitgliederversammlung Ende Oktober vorbereitet. Unsere Landesgruppen haben für die Landtags-Reformen jeweils eigene Positionen ausgearbeitet? bzw. in Diskussion.
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Arthur Arlamovsky
Leiter Themengruppe Demokratie bei den NEOS        18. September 2014


Stellungnahmen:
 

15.9.2015 Männerpartei fordert Chancengleichheit für Neue Parteien
Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, unterzieht das Mauern der etablierten Parteien einer schonungslosen Kritik: „Die Berufspolitiker und ihre Parteien unternehmen alles, damit bloß kein Neuer aufkommt. Ihre dabei gezeigten Methoden beweisen, dass es ihnen an basisdemokratischer Gesinnung fehlt!“. Der Spitzenkandidat der Männerpartei in der Vorarlberger Landtagswahl führt Beweise an:
   * Finanzielle Ungleichheit: Im Wahlkampf ist die Chancenungleichheit beschämend. Die Berufspolitiker fahren mit Unmengen an Plakaten auf, welche sie sich über die Parteienförderung grosszügig finanzieren lassen können. Parteien, die noch nicht im Landtag sind, verschwinden so in der öffentlichen Wahrnehmunntlichen Wahrnehmung, sie können sich nur aus Mitteln der eigenen Mitglieder spärliche Werbung leisten.
   * Zeitliche Ungleichheit: Berufspolitiker werden eigentlich dafür bezahlt, als Abgeordnete oder Landesräte ihrem Land zu dienen. Doch in der Wahlkampfzeit machen Sie einfach ihren Job nicht. Sie verwenden die Zeit, welche sie in ihren Ämtern verbringen sollten, und betreiben in dieser, von uns bezahlten, Zeit Eigenwerbung im Wahlkampf. Zusätzlich nutzen sie ihr Amt, um Wahlwerbung zu betreiben. Im Gegensatz dazu bewältigen Wahlwerber der Kleinparteien ihren Wahlkampf rein
nebenberuflich, in ihrer unbezahlten Zeit.
  * Schikanen gegen neue Parteien: Das Antreten zur Wahl wird durch Unterstützungserklärungen, die bei jeder Wahl neu gesammelt werden müssen und umständlich zu bestätigen sind, bürokratisch erschwert. Zusätzlich sind die Unterstützungserklärungen innerhalb eines sinnlosen Limits von wenigen Wochen unter Zeitdruck, meist mitten in der Urlaubszeit, zu sammeln. Großparteien haben es einfacher: Sie brauchen bloß die Unterschriften von wenigen, eigenen Abgeordneten und sparen sie
genau die Arbeit, welche sie neuen Parteien aufhalsen. 2012 wurde eine neue Schikane installiert: Wirtschaftsprüfungspflicht gilt jetzt auch für Kleinparteien, die niemals öffentliches Geld bekommen haben und somit gar kein Geld des Steuerzahlers veruntreuen könnten. Die Wirtschaftsprüfer kosten mindestens 5000 Euro jährlich, nur damit sie bei einer Partei prüfen könnten, dass deren Kasse leer ist – ein Treppenwitz, ohne Schranken, denn: Selbst jede noch so kleine Liste für den Gemeinderat eines kleinen Dorfes ist davon betroffen. Das ist nichts anderes als eine Demokratiehürde der Sonderklasse.
   * Die Sperrklauseln, die 4%- und 5%-Prozent-Hürden, hindern eigentlich vom Volk gewählte Parteivertreter an der Annahme ihres Mandates. Stattdessen wollen sich Großparteien die Stimmen aufteilen, die eigentlich gegen sie gerichtet sind. In der politischen Realität jedoch ist unleugenbar, dass jede Stimme für eine Neue oder Kleinpartei ihrem Programm Gewicht gibt.

Hannes Hausbichler fordert daher eine Reform zu Demokratie und Vielfalt statt zur Untermauerung von Pfründen der bereits im Amt fest sitzenden Sesselkleber:
   * Summenmässige Begrenzung der Wahlwerbungsmittel pro Partei, Umverteilung der Mittel von der überhöhten Parteiförderung für Große zu einem Startgeld für Kleinparteien.
   * Aussetzung der Bezahlung aus Steuergeld für Politiker, die wahlkämpfen, statt ihre Arbeit zu erledigen. Die Parteien sollen ihre Wahlwerber selbst bezahlen, wenn sie schon hauptberuflich im Wahlkampf sind.
   * Unterstützungserklärungen sollen für mehrere Wahlen, über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, gelten und kontinuierlich eingebracht und hinterlegt werden können, ohne zeitliche Limits. Sie sind auf elektronischem Weg über Bürgerkarte zusätzlich zu ermöglichen. Ein zentrales Wählerregister bei der Landeswahlbehörde soll alle Unterstützungserklärungen in einem Zug bestätigen, gleich bei der Einbringung.
* Alle Parteien, auch bereits gewählte, sollen Unterstützungserklärungen sammeln. Wenn Grossparteien einmal selbst sammeln müssen, wird die Einsicht bei den Berufspolitikern schnell da sein.
   * Die Wirtschaftsprüfungspflicht ist gut, aber nur, wenn eine Partei öffentliche Gelder bezieht, z.b. aus Parteienförderung oder Klubförderung. Kleine Parteien, die sich selbst privat finanzieren, dürfen nicht zu einer unverhältnismäßig teuren Wirtschaftsprüfung verpflichtet werden.
   * Die Abschaffung der Sperrklauseln, für eine offene Demokratie, wie bereits in einigen deutschen Bundesländern.

„Die im Landtag und Parlament sitzenden Parteien mögen es sich ruhig von unserem Geld weiter gut gehen lassen, doch die Männerpartei wird gemeinsam mit anderen Parteien aufzeigen, welche Form von Demokratieverständnis hinter dem Klammern der Berufspolitiker an ihren Privilegien steht.“, zeigt Hannes Hausbichler Flagge für eine Demokratiereform in Bund und Ländern.
Kontakt: Hannes Hausbichler
Bundesvorsitzender  hannes.hausbichler@maennerpartei.at   Tel.: 0664/7867456



Armin Wolf machte zwei schwere inhaltliche Fehler in der ZIB2 am 22.10.2013

In der heutigen ZIB2 hat Armin Wolf bei Minute 6:38 beim Monika Linder Interview gesagt,
"... Es hat ja einen Sinn, dass es eine 4%-Hürde in der Verfassung gibt. Die Verfassung und der Gesetzgeber wollen nicht, dass es einzelne Abgeordnete im Parlament gibt, weil die dort keinen Sinn haben...".

Das ist doppelt falsch.
1. Es gibt keine 4%-Klausel in der Bundesverfassung !!!!!!
Ganz im Gegenteil: In der Bundesverfassung steht das (uneingeschränkte) Verhältniswahlrecht !!! (Art. 26 Abs. 1 B-VG)
Die 4%-Klausel steht in der Nationalratswahlordnung als einfaches Gesetz. (§100 Abs. 1 NRWO)
(Aus unserer Sicht ist daher die 4%-Klausel der Nationalratswahlordnung klar verfassungswidrig.
Der VfGH hat  in einem alten KPÖ-Erkenntnis diesen Punkt die Nationalratswahlordnung aber nicht als verfassungswidrig angesehen.)
2. Der Gesetzgeber will sehr wohl einzelne Abgeordnete im Parlament, denn sonst hätte er nicht Grundmandate im ersten Ermittlungsverfahren vorgesehen, die man auch ohne 4%-Hürde erreichen kann.
Mag. Robert Marschall, Obmann der EU-Austrittspartei, 22. Oktober 2013


Leserbrief zum Artikel "47 % reichen für Rot-Schwarz" von Karl Ettinger und Martin Frizzl:
Sehr geehrte Herren Redakteure,
wenn 47 Prozent der abgegebenen gültigen Wählerstimmen tatsächlich für eine Mandatsmehrheit reichen zeigt es neuerlich, wie dringend das Wahlrecht geändert werden sollte. Österreich braucht ein faires und gerechtes Wahlsystem und keine Bevorzugung von tatsächlichen Minderheiten, die unser Land regieren. Minderheiten deshalb, weil die angenommenen 47 Prozent an Wählerstimmen in Wirklichkeit durch die geringe Wahlbeteiligung (ca. ein Drittel sind Nichtwähler!) nur ca. 30 % aller Wähler ergeben.
     In einem neuen Wahlrecht muss gesichert sein, dass jede Stimme gleich viel wert ist, d.h. so viele Prozent an Stimmen eine Partei erhält so viele Prozent der Abgeordneten werden dieser Partei zugeteilt. Es gibt dadurch keine Parteimonopole mehr und die Vielfalt bei den Abgeordneten würde der Vielfalt an gesellschaftspolitischen Vorstellungen in der Bevölkerung entsprechen.
     Außerdem müsste das schikanöse System des Sammelns von Unterstützungsunterschriften für eine Kandidatur bürgerfreundlich gestaltet werden, um politische Willkürentscheidungen, wie diese in Niederösterreich und Salzburg gegen die CPÖ getroffen wurden, zu vermeiden.
     Die Interessensgemeinschaft Faires Wahlrecht und die Christliche Partei Österreichs haben seit langem ein detailliertes Konzept für ein faires und gerechtes Wahlrecht.
Nun ist die Politik zur Verhinderung einer noch größeren Wahlverdrossenheit gefordert!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rudolf Gehring
Bundesparteiobmann CPÖ,   21. September 2013


Impressum: www.faireswahlrecht.at / merkmale