faires
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Merkmale für ein faires Wahlrecht in Österreich:
Warum ist ein faires Wahlrecht notwendig und sinnvoll?
Je fairer das Wahlrecht ist, desto besser ist die Repräsentation
des Volkswillen im Parlament gegeben.
Je besser der Volkswille im Parlament gegeben ist, desto besser und
bürgernäher werden die Gesetze sein.
Mit einem fairen Wahlrecht kann das Volk bei Fehlentwicklungen bei
den nächsten Wahlen bestehende Parteien abwählen und neue Parteien
stärken.
1. Kandidatur vereinfachen / einheitliche Standards bei allen Wahlen
1.1. Der Modus und die Anzahl der erforderlichen Unterstützungserklärungen
für Nationalratswahlen haben künftig auch bei Landtagswahlen
bundesweit einheitlich angewendet zu werden.
Konkret bedeutet das, dass jedes Bundesland auch bei Landtagswahlen
als 1 Wahlkreis zählt und entsprechend den Bestimmungen der Nationalratswahlordnung
die selbe Anzahl von Unterstützungserklärungen zu erbringen ist
(zwischen 100 in Vorarlberg und dem Burgenland und 500 in Wien und Niederösterreich).
1.2. Unterstützungserklärungen haben auf allen Ebenen (Bund,
Länder und Gemeinden bzw. in Wien Bezirke) und von allen Parteien
für eine Kandidatur erbracht zu werden, d.h. die Unterschrift von
Abgeordneten sollen gleichwertig wie die der übrigen Wahlberechtigten
sein. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen soll jederzeit
möglich sein und die Unterstützungserklärungen sollen jeweils
bis zur nächsten Wahl gelten. Es ist damit nicht mehr möglich,
dass der Wahlantritt einer Partei, z.B. bei einer Nationalratswahl, durch
die Unterschriften von lediglich drei Abgeordneten ermöglicht wird.
1.3. Die Unterstützungserklärungen müssen nicht vor einem
Notar oder vor der Behörde beglaubigt werden; es soll die bloße
Nachkontrolle durch die Wahlbehörde, ob der Unterzeichner wahlberechtigt
ist, ausreichen.
1.4. Es sollen keinerlei Gebühren für die Kandidatur bei einer
Wahl anfallen.
1.5. Es sollen keine Mindesthürden für den Einzug in die Vertretungskörper
auf allen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden bzw. Bezirke in Wien)
geben.
2. Faire Berichterstattung & Werbung
2.1. Gewährleistung einer fairen Berichterstattung durch gleiche
Werbeflächen (Plakatflächen) und Werbezeiten für alle kandidierenden
Gruppen und verpflichtende Berichterstattung im ORF und den bundesweit
sendenden, privaten Radio- und TV-Stationen Österreichs sowie in allen
Medien, die eine Presseförderung erhalten.
2.2. Vorab-Registrierung aller Parteien und Listen, welche die Kandidatur
bei einer Wahl anstreben, bei der jeweiligen Wahlbehörde und schriftliche
Information der Wahlbehörde an die Wahlberechtigten über das
Aufliegen des Verzeichnisses und die Möglichkeit, Unterstützungserklärungen
abzugeben.
3. Stimmabgabe ohne Manipulationsmöglichkeit und mit gleicher
Gewichtung
3.1. Wir von der IG sind der Meinung, dass eine Stimmabgabe nur dann
fair ist, wenn eine Manipulation ausgeschlossen ist. Die Stimmabgabe sollte
daher in einer geheimen und persönlichen Weise in einer Wahlzelle
erfolgen. Die Wahlbehörden sollen garantieren, dass die Stimmabgabe
wirklich persönlich und geheim abgegeben wird. Das schließt
eine Briefwahl und eine Stimmabgabe über das Internet (e-Voting) aus,
da mit Briefwahl und evoting die Wahlbehörden umgangen werden.
Wahlkarten mit Stimmabgabe in einer Wahlzelle bei einer Wahlkommission
sollen aber weiterhin zulässig sein, wenn sich jemand am Wahltag nicht
an seinem Wohnsitz aufhält oder behindert ist.
3.2. Wann ist die Gewichtung der Stimmen fair?
* Wenn jede Stimme gleich viel Wert ist = Verhältniswahlrecht
ohne Mindesthürden.
* Die Mandate pro Partei sollen dem Verhältnis der erhaltenen
gültigen Stimmen pro Partei entsprechen.
* Die derzeitigen Mindesthürden ist ein Mandatsraub an kleinen
Parteien, die dann an die großen Parteien aufgeteilt werden und das
ist unfair
* Mandatsraub bei der Nationalratswahl 2008:
Welcher Partei wieviele Mandate in der Legislaturperiode
2008 - 20013 geraubt wurden:
Jenen Parteien wurden 2008-2013 Mandate geraubt: |
Die Nutznießer |
LIF 2,10%: -4 Mandate, |
SPÖ +3 Mandate |
FRITZ 1,80%: -3 Mandate, |
ÖVP +3 Mandate |
KPÖ 0,80%: -1 Mandat, |
FPÖ +2 Mandate |
Rettet Österreich 0,70%: -1 Mandat, |
BZÖ +1 Mandat |
Die Christen 0,60%: -1 Mandat, |
Grüne +1 Mandat |
In Summe 6,00% bzw 10 geraubte Mandate |
|
=> Tabelle
Ergebnis Nationalratswahl 2013
=> Mandatsverteilung
4. Maßnahmen gegen Wahlbetrug
4.1. Zusätzlich zur jetzigen Regelung sollen künftig Personen,
die Delikte im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit begangen
oder an solchen mitgewirkt haben, das passive Wahlrecht verlieren.
4.2. Amtlicher Stimmzettel bei allen Wahlen.
(Bei der Niederösterreichischen Gemeinderatswahl gibt es beispielsweise
keinen amtlichen Stimmzettel.)
4.3. einheitlcher Wahlschluß: Derzeit schließen manche Wahllokale
bereits um 9:30 Uhr. D.h. erste Ergebnisse sind bereits um 10 Uhr bekannt.
Diese werden erfahrungsgemäß an die Parteizentralen - insb SPÖ
und ÖVP - weitergegeben. Diese haben dann noch bis zum Wahlschluß
um 17 Uhr Zeit, die Wahl mittels Wahlkarten zu beeinflussen. z.B. wenn
ein möglicher Koalitionspartner knapp die 4%-Hürde verpassen
würde, könnten Großparteien oder mittelgroße Parteien
denen einige Stimmen geben und so eine Koalition herbeiführen.
(aktuelles Beispiel aus Deutschland: Die CDU-CSU fuhr einen fulminanten
Wahlsieg ein. Der Koalitionspartner FDP verfehlte den Parlamentseinzug
um 0,2%. Hätte die CDU 0,2% der Stimmen an die FDP abgegeben, dann
hätte die CDU vielleicht 1 oder 2 Mandate verloren, aber gemeinsam
mit der FDP eine sichere absolute Mehrheit bekommen. In Deutschland gibt
es übrigens einen einheitlichen Wahlschluß um 18 Uhr und dort
ist damit diese Art von Manipulation des Wahlergebnisses nicht möglich
!!!)
4.4. Briefwahl verbieten, da dies eine Stimmenweitergabe und Stimmenkauf
ermöglicht. Wählen mit Wahlkarten außerhalb der Hauptwohnsitzgemeinde
sind ok, wenn die Stimme in einem Wahllokal in geheimer und persönlicher
Wahl abgegeben wird.
Vergleich Niederlande zu Österreich:
In den Niederlande dürfen bei der Parlamentswahl 2021 aufgrund
der COVID-Krise ausnahmsweise die über 70-jährigen mit Briefwahl
wählen. => https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Niederlande-Wahl-2021-Umfrage-Ergebnisse-und-Termin-zur-Parlamentswahl-id59265251.html
In Österreich dürfen aber alle Wahlberechtigten Wählen,
somit bereits die über 16-jährigen.
Das Verfassungsgericht (VfGH) hat sich für die Briefwahl ausgesprochen,
obwohl die krass gegen die Bundesverfassung und das persönliche &
geheime Wahlrecht verstößt. Das hat wohl mit der Auswahl der
VfGH-Richtern zu tun. Z.B. ist der Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter
(ÖVP) danach in den Verfassungsgerichtshof gewechselt. Es wurde keine
Abkühlphase - z.B. von 10 Jahren - eingehalten. Seine Befangenheit
ist offenkundig.
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24.9.2013: Informations- und Protestveranstaltung der CPÖ
Vortragende:
Dr. Rudolf Gehring (CPÖ) & Mag. Robert Marschall (EU-AUS)
Zweck: Informations- und Protestveranstaltung in St. Pölten um
den Protest gegen die Aberkennung von 720 Unterstützungsunterschriften
für die CPÖ durch die Landeswahlbehörden in NÖ und
Salzburg bei der Nationalratswahl 2013 ausdrücken.
Die Sendung gibt es online beim Internetradio "okitalk" zum Nachhören
=> http://www.okitalk.com/archiv.php?castid=0913-17059
(Leider gibt es Pfeiftöne als Nebengeräusche)
12.9.2012: Video von der Antritts-Pressekonferenz
Mittwoch 12. Sept. 2012 um 10 Uhr
Ort Presseclub Concordia, 1010 Wien, Bankgasse 8
Thema: Forderungen der "Interessensgemeinschaft für ein faires
Wahlrecht in Österreich"