Gründungsmitglieder:
* Christliche
Partei Österreichs
* EU-Austrittspartei
* Männerpartei
* NFÖ (Partei Neutrales Freies
Österreich)
* Initiative Österreich NEU
(seit 31.12.2012 nur mehr als Initiative tätig, aber nicht mehr als
Partei.)
* KPÖ bis 17.9.2012
weitere Parteien, Vereine und Initiativen werden gerne aufgenommen
und ergänzt.
Voraussetzung ist, dass diese ebenfalls die Demokratiestandards in
Österreich deutlich verbessern wollen.
ehemaliges Mitglied:
Die KPÖ ist am 17. September 2012
von der IG ausgetreten. *)
* ) Begründung: Ja zu einem fairen Wahlrecht, aber ....
Da die Parteiprogramme verschiedener Gruppen, mit welchen die KPÖ
in der Initiative für ein faires Wahlrecht tätig war, Aussagen
enthalten, die für uns nicht akzeptabel sind, sind wir zur Überzeugung
gelangt, dass die Übereinstimmung bzgl. einer Reformierung des undemokratischen
Wahlrechts in Österreich weniger bedeutungsvoll ist als die großen
Differenzen in für die KPÖ überaus wichtigen Grundsatzfragen.
Daher hat sich die KPÖ entschlossen, die Aktionseinheit "für
ein faires Wahlrecht" zu verlassen.
IG faires Wahlrecht dazu: Auch die anderen Parteien können inhaltlich
bei einigen Punkten nicht mit der KPÖ, aber immerhin der Bereich "faires
Wahlrecht" ist ein gemeinsames Anliegen. Das ist ja das Wesen dieser speziellen
Interessensgemeinschaft und deshalb sind wir auch kein Wahlbündnis.
Entstehungsgeschichte der Interessensgemeinschaft:
Die beabsichtigte Verschärfung des Wiener Wahlrechts durch die
SPÖ im August 2012, bei der sie erstmalig in Österreich eine
5-Prozent-Hürde für den Einzug in die Bezirksvertretungen einziehen
möchte, war der letzte Baustein, der eine Gruppe von Parteien veranlasst
hat, eine gemeinsame Initiative für eine faires Wahlrecht zu starten.
Die "Interessensgemeinschaft für ein faires Wahlrecht" will
- wie der Name schon sagt - für ein faires Wahlrecht in Österreich
sorgen.
2. Was ist fair?
Laut wikipedia: bedeutet Fairness
* ein anständiges Verhalten sowie eine gerechte und ehrliche Haltung
gegenüber anderen Menschen.
* In Spiel und Sport bedeutet es, sich an die Spielregeln zu halten
und ein anständiges, gerechtes Spiel zu führen. Regeln der Fairness
setzen auf einen Konsens unter gleichberechtigten Menschen.
* Fairness & Gerechtigkeit haben etwas mit Chancengleichheit zu
tun und das man sich an bestehende Gesetz hält.
* Unfairness ist das Ausmaß einer systematischen Benachteiligung
einer Person oder einer Partei.
3. Warum ist ein faires Wahlrecht notwendig und sinnvoll?
Je fairer das Wahlrecht ist, desto besser ist die Repräsentation
des Volkswillen im Parlament gegeben.
Je besser der Volkswille im Parlament gegeben ist, desto besser und
bürgernäher werden die Gesetze sein. Mit einem fairen Wahlrecht
kann das Volk bei Fehlentwicklungen bei den nächsten Wahlen bestehende
Parteien abwählen und neue Parteien stärken.
Die Zusammensetzung des österreichischen Parlaments ist derzeit
sehr unfair. Die großen Parlamentsparteien SPÖ & ÖVP
versuchen neue Parteien am Einzug ins Parlament mit verschiedenen Methoden
massiv zu behindern bzw den kleinen Parteien mit Mindesthürden für
den Einzug ins Parlament und der Landtage Mandate wegzunehmen. Die Oppositionsparteien
FPÖ, BZÖ und Grüne setzen leider auch nur im kleinen Umfang
für ein faires Wahlrecht ein.
4. Was sind die Merkmale eines fairen Wahlrechts?
Die Merkmale eines faires Wahlrechts betreffen folgende Bereiche:
* Kandidatur
* Wahlwerbung
* Finanzierung
* Art und Weise der Stimmabgabe bei der Wahl:
* Stimmenauszählung
* Einsicht in die Protokolle
* Vergabe der Mandate:
* Möglichkeiten eines Wahleinspruches:
* Maßnahmen gegen Wahlbetrug:
Mehr dazu => Merkmale eines fairen Wahlrechts
5. Wo ist das Wahlrecht derzeit geregelt?
Bundesverfassung (B-VG),
Artikel 26. (1) Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des
gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes
der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Nationalratswahlordnung (NRWO).
§ 100. (1) Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien
teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise
ein Mandat oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4% der abgegebenen
gültigen Stimmen erzielt haben.
§ 107. (2) Parteien, denen im ganzen Bundesgebiet kein Mandat
in einem Regionalwahlkreis und weniger als 4% der abgegebenen gültigen
Stimmen zugefallen sind, haben im dritten Ermittlungsverfahren auf die
Zuweisung von Mandaten keinen Anspruch.
Die Nationalratswahlordnung widerspricht ganz offensichtlich der Bundesverfassung, der VfGH hat die 4%-Hürde aber aus seiner Sicht als verfassungskonform in der Vergangenheit nicht aufgehoben. D.h. es bedarf einer politischen Änderung des Wahlrechts durch neue Gesetze und dies kann nur durch Parteien erfolgen, die für ein faires Wahlrecht eintreten. Von SPÖ-ÖVP ist dies nicht zu erwarten.
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Diskussionsthemen:
Faires e-voting? Faires Ausländerwahlrecht? Faires Wählen
ab 16 Jahren?
Wie schaut ein faires und effektives Vorzugsstimmenwahlrecht aus? (Bei
der Nationalratswahl
2013 gab es über 2500 Kandidaten,
aber nur eine einzige Kandidatin konnte aufgrund von Vorzugsstimmen ein
Mandat erringen !!!)
Aktivtäten:
17. - 24. April 2023: Das "ECHTE Demokratie" - Volksbegehren unterstützen:
In der Eintragungswoche kann man das "ECHTE-Demokratie" - Volksbegehren
unterschreiben.
Ein Teil davon handelt auch vom fairen Wahlrecht, wo jede Stimme gleich
viel zählt.
=> http://www.echte-demokratie.at/volksbegehren.html
=> Volksbegehren in
Österreich
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20.11.2017: Wahlanfechtung der Nationalratswahl
durch die Liste EUAUS beim VfGH eingebracht.
Die Wählergruppe "Für Österreich, Zuwanderungsstopp,
Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt" (EUAUS) brachte ihre Wahlanfechtung
beim VfGH heute ein.
Die Aktenzahl ist WI4/2017. Die Wahlanfechtung wurde vom VfGH
abgelehnt.
Hauptgründe der Wahlanfechtung:
1. Briefwahl in Österreich entspricht nicht dem persönlichen,
geheimen, freien Wahlrecht und auch nicht der Bundesverfassung.
2. Die gesetzwidrigen, amtlichen Stimmzettel (davon waren alle der
mehr als 5 Millionen Stimmzettel betroffen).
3. Verschiedene Parteien mit gleichen Parteibezeichnungen
4. Rechtswidrig einbehaltene Unterstützungserklärungen in
der Marktgemeinde T....., Niederösterreich
5. Fotograf fotografierte Sebastian Kurz in der Wahlzelle bei der Stimmabgabe
6. Mißstände bei der Bundeswahlbehörde (Falsche Zusammensetzung
der Bundeswahlbehörde und keine Ermittlung und Kontrolle der ziffernmäßigen
Richtigkeit der Ergebnisse durch die Mitglieder der Bundeswahlbehörde.)
7. Exkurs: Befangene Verfassungsrichter beim Verfassungsgerichtshof
Mehr Infos => Wahlanfechtung
der Nationalratswahl 2017
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21.10.2016: Die EU-Austrittspartei brachte ihre Wahlanfechtung der
Bezirkswahl in Wien 2. Bezirk ein
Unter den zahlreichen Vergehen geht es in der Wahlanfechtung der EUAUS
um die mangelhaften Briefwahlkarten, die fehlende Prüfung der Echtheit
von Unterschriften auf den Wahlkarten und das Wählen von Besachwalteten
ohne Zustimmung durch das Pflegschaftsgericht. EUAUS geht auch von einem
Wahlbetrug mittels mehrerer tausender Briefwahlkarten aus, wo unter kräftiger
Mitwirkung des Wiener Magistrats und der Wahlbehörden bereits unheilbar
nichtige Briefwahlkarten vor Wahlschluß zu gültigen Briefwahlkarten
umgewandelt wurden und letztendlich mitgezählt wurden. Des weiteren
gehen wir davon aus, daß die Briefwahl grundsätzlich verfassungswidrig
ist. Erstens wurde die Briefwahl ohne Abhaltung einer Volksabstimmung eingeführt
(= Verletzung des demokratischen Prinzips) und zweitens wurde durch die
fehlende Überprüfung der Echtheit der Unterschriften bei den
eidesstattlichen Erklärungen auf der Wahlkarte das persönliche
und geheime Wahlrecht verletzt. Dieser Wahlanfechtungsgrund wurde bisher
von noch keiner Partei bei einer Wahlanfechtung beim VfGH geltend gemacht.
=> Wahlanfechtung
Wien 2. Bezirk
Die Wahlanfechtung wurde vom VfGH mit der Entscheidung WI13/2016
vom 6.3.2017 - nach über 4 monatiger Bearbeitgungszeit - abgewiesen.
Der VfGH legte das Ende der Frist um 1 Woche nach vorne und deshalb war
die Wahlanfechtung (Anm.: "leider" ?) um 4 Tage zu spät eingebracht.
Somit wurde vom VfGH betreffend der schweren Verstöße gegen
geltendes Wahlrecht inhaltlich gar nichts entschieden. Der VfGH kannte
keine Ambition irgendwelche Mißstände im Wahlverfahren aufzuarbeiten
und zu entscheiden.
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26.2.2014 Europawahlen in Deutschland: Drei-Prozent-Hürde verfassungswidrig
Es ist eine Ohrfeige für die Politik und ein Sieg für die
kleinen Parteien: Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland
ist verfassungswidrig. ... Schließlich hatten die Karlsruher Richter
schon 2011 die Fünf-Prozent-Sperrklausel gekippt, weil sie darin einen
Verstoß gegen die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der
Parteien sahen. ... => faz.net
vom 26.2.2014
Europawahl ohne Sperrklausel => Wiener
Zeitung vom 26.2.2014
EU-Wahl ohne Hürde: Es wird bunt und schwierig => Der
Standard vom 26.2.2014
Anm. Red.: In Österreich bleibt die 4%-Hürde trotzdem vorerst aufrecht. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat mit der Diskriminierung der Kleinparteien offenbar kein Problem und legt das Wahlrecht nach wie vor zugunsten der größeren Parteien aus.
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19.11.2013: Wahlanfechtung der Nationalratswahl
2013 durch die CPÖ eingebracht
Die christliche Partei Österreichs (CPÖ) hat vor einigen
Tagen die bereits am Wahltag angekündigte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
eingebracht.
Ziel der Wahlanfechtung ist die Neudurchführung der Nationalratswahl,
weil in mehrfacher Hinsicht demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze
verletzt wurden.
Als Hauptgründe nennt Gehring:
• Willkürliche Ablehnung der CPÖ-Kandidatur durch die Landeswahlbehörden
in Niederösterreich und Salzburg
• Gesetzwidrige Vorgänge bei den Wahlbehörden im Zuge des
Sammelns der Unterstützungsunterschriften für die Kandidatur
• Die Möglichkeit von Unterstützungsunterschriften durch
Abgeordnete ist gleichheitswidrig, weil eine nicht sachlich gerechtfertigte
Besserstellung für die Abgeordneten in der Nationalratswahlordnung
vorgesehen ist
• Verweigerung einer korrekten Berichterstattung durch den öffentlichrechtlichen
ORF, obwohl die CPÖ einen Bundeswahlvorschlag eingebracht hat
Darüber hinaus kritisiert Gehring die derzeitige Regelung bezüglich
der BRIEFWAHLSTIMMEN.
Diese ermöglicht Missbrauch bei der Stimmabgabe, weil das geheime
Wahlrecht nicht gewährleistet ist und stellt dann eine gröbliche
Verletzung des in der Verfassung garantierten geheimen Wahlrechts dar.
Auffällig sei die große Zahl von Briefwahlkarten bei der
letzten Nationalratswahl, weshalb sich in diesem Zusammenhang die Frage
stellt,, in welchen Städten und Gemeinden überdurchschnittlich
viele Briefwahlkarten ausgegeben wurden und von welchen Wählergruppen
diese Wahlkarten beantragt wurden.
Durch eine öffentliche Erklärung des Grünen-Bundesrates
Efgani Dönmez besteht der Verdacht, dass in Wiener Moscheen mit einem
Wahltrick kollektiv Wahlkarten ausgefüllt wurden, wobei vor allem
der SPÖ-Kandidat Resul Ekrem Gönültas mit 12715 Vorzugstimmen
profitiert haben soll. Gehring regt an, dass durch das Innenministerium
eine Sachverhaltsdarstellung bzw. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
eingebracht wird.
Eine weitere Verfälschung des Wahlergebnisses
sei auch dadurch zustande gekommen, dass bei den Briefwahlstimmen ein Teil
der Wähler benachteiligt wurde, weil die Post am Samstag, den 28.9.2013,
nur in Wien und in Graz tätig war. Dadurch wurden die Briefwähler
im übrigen Österreich ungerechtfertigt benachteiligt.
Problematisch für das Wahlergebnis sind auch die unterschiedlichen
Öffnungszeiten der Wahllokale in ganz Österreich.
Weiters führt Gehring an, dass das Team
Stronach und auch andere Parteien – lt. Ihren eigenen öffentlichen
Aussagen - die Kostengrenzen für die Wahlwerbung nicht eingehalten
haben, wodurch es zu einer groben Wettbewerbsverzerrung gekommen ist und
wodurch das Wahlergebnis ebenfalls massiv beeinflusst wurde. Den Schaden
haben in ungerechter Weise alle Parteien, die sich daran gehalten haben.
Letztlich äußert Gehring auch wehement
Bedenken zum Verhältniswahlrecht, denn nach den Bestimmungen der geltenden
Nationalratswahlordnung ist nicht jede Stimme gleich viel wert, wodurch
der Gleichheitsgrundsatz und das in der Verfassung postulierte Verhältniswahlrecht
verletzt wird. Durch diese Ungerechtigkeit werden allen Parteien unter
der 4%-Hürde die Mandate geraubt. Eine Prozenthürde ist im Art.
26 der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehen.
Bei dieser Gelegenheit wiederholt CPÖ-Obmann
Gehring neuerlich seine Forderung nach einem geänderten fairen und
gerechten Wahlrecht. Er beruft sich auf die konkreten Vorschläge der
Interessensgemeinschaft „Faires Wahlrecht“ (www.faireswahlrecht.at) und
fordert Gespräche mit allen Parteien im Rahmen der geplanten Maßnahmen
für eine Demokratiereform.
Abschließend erwartet sich Gehring vom Bericht der
Wahlbeobachter der OSZE weitere Anhaltspunkte, die seine Argumentation
gegenüber dem Verfassungsgerichtshof untermauern und die Forderung
nach einer Wahlrechtsform unterstützen. Er könne sich nicht vorstellen,
dass in einem Rechtsstaat ein Wahlergebnis akzeptiert wird, das gesetzwidrig
und möglicherweise sogar in strafrechtlich bedenklicher Art zustande
gekommen ist.
Entscheidung des VfGH vom 27.02.2014 mit WI5/2013:
Zurückweisung einer Anfechtung der Nationalratswahl 2013
mangels Vertretung der anfechtungswerbenden Partei durch ihren zustellungsbevollmächtigten
Vertreter. Sämtliche Wahlvorschläge der anfechtungswerbenden
Partei (CPÖ) machen Dr. Rudolf GEHRING zwar für den "Verhinderungsfall"
als Vertreter des jeweiligen zustellungsbevollmächtigten Vertreters
namhaft. Anders als einzelne Landtagswahlordnungen und Kommunalwahlordnungen
sieht die NRWO aber keine Namhaftmachung eines Stellvertreters des zustellungsbevollmächtigten
Vertreters vor.
Weiterführende Informationen:
=> Wahltermine
=> Parteiprogramme
.
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